Lohnsteuerhilfe

Deutsche Lohnsteuerhilfe e.V.

Beratungsstelle Darmstadt
Neckarstr. 19
64295 Darmstadt

Als Beratungsstelle in Darmstadt des Deutsche Lohnsteuerhilfe e.V. bieten wir das gesamte Spektrum der Steuerberatung stets unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen.

Wir beraten Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft, wenn Sie

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes) oder Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes) erzielen,
  • keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen oder
  • Einnahmen aus anderen Einkunftsarten haben, die
    • insgesamt die Höhe von neuntausend Euro,
    • im Falle der Zusammenveranlagung die Höhe von achtzehntausend Euro nicht übersteigen
Informationen bzgl. der Tätigkeit als Beratungsstellenleiter des Deutsche Lohnsteuerhilfe e.V.:
Werner Waldhaus ist Beratungsstellenleiter des Deutsche Lohnsteuerhilfe e.V.
Hauptverwaltung:
Nunnenbeckstr. 2
90489 Nürnberg
Telefon (0911) 214824-0
E-Mail: info1@dlh-online.de
Das Impressum des Deutsche Lohnsteuerhilfe e.V. finden Sie hier: https://www.dlh-online.de/impressum-kontakt/

MITGLIEDSCHAFT

Der Jahresbeitrag beträgt bei einer Bemessungsgrundlage:

   
Einnahmen   Nettobetrag
MwSt. 19 %
Jahresbeitrag
Bis 8.000,00 € 37,82 € 7,18 € 45,00 €
Bis 16.000,00 € 55,46 € 10,54 € 66,00 €
Bis 24.000,00 € 70,59 € 13,41 € 84,00 €
Bis 32.000,00 € 80,67 € 15,33 € 96,00 €
Bis 45.000,00 € 96,64 € 18,36 € 115,00 €
Bis 55.000,00 € 120,17 € 22,83 € 143,00 €
Bis 70.000,00 € 135,29 € 25,71 € 161,00 €
Bis 80.000,00 € 163,87 € 31,13 € 195,00 €
Bis 90.000,00 € 191,60 € 36,40 € 228,00 €
Bis 100.000,00 € 208,40 € 39,60 € 248,00 €
Bis 120.000,00 € 233,61 € 44,39 € 278,00 €
Über 120.000,00 € 260,50 € 49,50 € 310,00 €
Neuaufnahmen   10,08 €
1,92 €
12,00 €

Beitragsbemessungsgrundlage bilden die steuerpflichtigen Einnahmen und die steuerfreien Einnahmen des Mitglieds und gegebenenfalls des Ehegatten. Beitragspflicht und Beitragsfälligkeit ergeben sich aus §5 der Satzung.

Hier finden Sie den aktuellen Mitgliedschaftsantrag.

Die aktuelle Vereinsssatzung der DEUTSCHEN LOHNSTEUERHILFE e.V. finden Sie hier.

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