Beratungsstelle Darmstadt
Neckarstr. 19
64295 Darmstadt
Als Beratungsstelle in Darmstadt des Deutsche Lohnsteuerhilfe e.V. bieten wir das gesamte Spektrum der Steuerberatung stets unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen.
Wir beraten Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft, wenn Sie
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes) oder Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes) erzielen,
- keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen oder
- Einnahmen aus anderen Einkunftsarten haben, die
- insgesamt die Höhe von neuntausend Euro,
- im Falle der Zusammenveranlagung die Höhe von achtzehntausend Euro nicht übersteigen
Werner Waldhaus ist Beratungsstellenleiter des Deutsche Lohnsteuerhilfe e.V.
Hauptverwaltung:
Nunnenbeckstr. 2
90489 Nürnberg
Telefon (0911) 214824-0
E-Mail: info1@dlh-online.de
Das Impressum des Deutsche Lohnsteuerhilfe e.V. finden Sie hier: https://www.dlh-online.de/impressum-kontakt/
MITGLIEDSCHAFT
Der Jahresbeitrag beträgt bei einer Bemessungsgrundlage:
Einnahmen | Nettobetrag |
|
Jahresbeitrag | |||
Bis | 8.000,00 € | 37,82 € | 7,18 € | 45,00 € | ||
Bis | 16.000,00 € | 55,46 € | 10,54 € | 66,00 € | ||
Bis | 24.000,00 € | 70,59 € | 13,41 € | 84,00 € | ||
Bis | 32.000,00 € | 80,67 € | 15,33 € | 96,00 € | ||
Bis | 45.000,00 € | 96,64 € | 18,36 € | 115,00 € | ||
Bis | 55.000,00 € | 120,17 € | 22,83 € | 143,00 € | ||
Bis | 70.000,00 € | 135,29 € | 25,71 € | 161,00 € | ||
Bis | 80.000,00 € | 163,87 € | 31,13 € | 195,00 € | ||
Bis | 90.000,00 € | 191,60 € | 36,40 € | 228,00 € | ||
Bis | 100.000,00 € | 208,40 € | 39,60 € | 248,00 € | ||
Bis | 120.000,00 € | 233,61 € | 44,39 € | 278,00 € | ||
Über | 120.000,00 € | 260,50 € | 49,50 € | 310,00 € | ||
Neuaufnahmen | 10,08 € |
|
|
Beitragsbemessungsgrundlage bilden die steuerpflichtigen Einnahmen und die steuerfreien Einnahmen des Mitglieds und gegebenenfalls des Ehegatten. Beitragspflicht und Beitragsfälligkeit ergeben sich aus §5 der Satzung.
Hier finden Sie den aktuellen Mitgliedschaftsantrag.
Die aktuelle Vereinsssatzung der DEUTSCHEN LOHNSTEUERHILFE e.V. finden Sie hier.
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BERATUNG | STEUERRECHNER | STEUERTIPPS
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